Banner7 Kopie

 

Energetische Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)


 

 

Auf der Grundlage des deutschen Baurechts schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) Bauherren bautechnische Mindestanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojekts vor. Die Anforderungen an die Verringerung von Wärmeverlusten durch die Gebäudehülle (Transmission) und an energiesparende Haustechnik sind seit Einführung der ersten Energieeinsparverordnung erheblich verschärft worden. Die EnEV ist gültig für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Am 1.10.2007 trat die EnEV 2007 als Neuerung in Kraft, wodurch die EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden umgesetzt wurde. Sie wurde im Oktober 2009 durch die verschärfte EnEV 2009 abgelöst.

Die aktuelle EnEV 2009 stellt an Haus- und Immobilieneigentümer unter anderem die Anforderung eines Energieausweises als

  • energiesparrechtlicher Nachweis bei Bauvorhaben
    oder als
  • Auskunft über die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden.

 

 

20100314_dena Ampel(1)
  Energieampel

 


Wenn Sie Bedarf zur energetischen Beratung und zur Ausstellung von Energieausweisen haben, fragen Sie bitte unverbindlich an.

Die genauen Anforderungen an Neubauten bzw. Bestandsgebäude finden Sie hier.

Wenn Sie ein hochenergieeffizientes Gebäude errichten oder Sanieren wollen empfiehlt sich der Nachweis durch das Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP). Nähere Informationen finden Sie unter PHPP .


Nach Oben